Bedingungen der Dienstleistung
(Stand: Januar 2022)
Dies ist ein Vertrag zwischen Ihnen (dem Kunden) und "NetXposure, Inc" ("NetX", "wir", "unser" oder "uns"). Er beschreibt die Dienstleistungen, die wir Ihnen anbieten, wie wir zusammenarbeiten und andere Aspekte unserer Geschäftsbeziehung. Da es sich um ein juristisches Dokument handelt, sind einige Formulierungen notwendigerweise "Juristensprache", aber wir haben uns bemüht, sie so lesbar wie möglich zu gestalten. Diese Bedingungen (die "Bedingungen") sind so wichtig, dass wir Ihnen unsere Produkte und Dienstleistungen nur anbieten können, wenn Sie ihnen zustimmen. Durch die Nutzung der NetX-Dienste oder die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Für die Zwecke dieser Bedingungen bezeichnen die Begriffe "Kunde", "Sie" und "Ihr" die Organisation, in deren Namen Sie Bestellungen aufgeben oder NetX-Dienstleistungen in Anspruch nehmen (oder, falls Sie keine haben, sich selbst).
Der "Vertrag" bezeichnet diese Bedingungen, zusätzlich zu der gemeinsam vereinbarten Bestellung ("Auftrag"), die Sie für unsere Produkte und Dienstleistungen aufgeben. Diese Vereinbarung gilt für alle Aspekte der Bereitstellung und Nutzung des Dienstes, mit der Ausnahme, dass diese Vereinbarung nicht gilt, wenn Sie einer separaten schriftlichen Kundenvereinbarung mit NetX unterliegen. Die Version dieser Vereinbarung, die am Tag des ersten Zugriffs oder am Tag der Bestellung, je nachdem, was zuerst eintritt, in Kraft tritt, ist die Version, die für Sie gilt. NetX kann diese Bedingungen jedoch jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung mit Wirkung für die Zukunft aktualisieren. Solche Aktualisierungen gelten nur für zukünftige, von Ihnen angenommene Bestellungen (einschließlich Verlängerungsbestellungen).
1. DEFINITIONEN.
1.1 "Zusätzliche Materialien" bezeichnet alle Dienstleistungen, Hardware und Software, die für den Betrieb oder die Nutzung der NetX-Dienste erforderlich sind und die nicht im Eigentum von NetX stehen oder von NetX bereitgestellt werden, es sei denn, dies wird in diesem Vertrag ausdrücklich vereinbart.
1.2 "Kundendaten" bezeichnet alle Daten, Inhalte, Werke und Informationen, die der Kunde und/oder ein Benutzer NetX zur Verfügung stellt oder liefert.
1.3 "Dokumentation" bezeichnet die Benutzerhandbücher, die dem Kunden mit den NetX-Diensten entweder in elektronischer Form, als Online-Hilfedatei oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
1.4 "NetX-Dienste" bezeichnet, soweit zutreffend, den Online-Dienst, den NetX dem Kunden unter Verwendung der NetX-Software bereitstellt, der von NetX gehostet wird und von NetX über die in diesem Vertrag beschriebenen Zugangsmethoden zur Verfügung gestellt wird.
1.5 "NetX-Software" bezeichnet das oder die in der Bestellung angegebenen Softwareprogramme, die gesamte Dokumentation, alle Komponenten, Daten und Informationen, die NetX von Dritten beschafft oder erhalten hat (mit Ausnahme der Kundendaten), sowie alle geänderten, aktualisierten oder erweiterten Versionen dieser Programme und der Dokumentation, die NetX dem Kunden in Verbindung mit den NetX-Diensten zur Verfügung stellt.
1.6 "NetX-Site" umfasst alle von NetX betriebenen Webseiten und die von NetX verwaltete Hosting-Umgebung, über die der Kunde und die Nutzer auf die NetX-Dienste zugreifen und diese nutzen können, unabhängig davon, wie der Zugriff erfolgt (einschließlich mobiler Anwendungen).
1.7 "Geistige Eigentumsrechte" bezeichnet alle bekannten oder künftig bestehenden weltweiten Urheberrechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnisse, Patente, Patentanmeldungen, Know-how, moralische Rechte, Vertragsrechte und andere Eigentumsrechte.
1.8 "Benutzer" bezeichnet die Mitarbeiter und Auftragnehmer des Kunden, die vom Kunden autorisiert sind, die NetX-Dienste im Namen des Kunden zu nutzen, und denen NetX zu diesem Zweck Benutzerkennungen und Passwörter zur Verfügung gestellt hat.
1.9 "Beratungsleistungen" bezeichnet die von uns für Sie erbrachten professionellen Dienstleistungen, die Schulungsleistungen, Installation, Integration oder andere Beratungsleistungen umfassen können.
1.10 "Bestellung" oder "Bestellformular" bezeichnet das Abonnementverfahren, mit dem Sie sich bereit erklären, die NetX Services zu abonnieren und/oder Beratungsdienstleistungen zu erwerben. Die Bestellung kann auch als "Leistungsbeschreibung" bezeichnet werden, wenn Sie nur Beratungsdienstleistungen erwerben.
1.11 "Sensible Informationen" sind (a) Kredit- oder Debitkartennummern, persönliche Kontonummern oder Überweisungsanweisungen, Sozialversicherungsnummern oder deren Äquivalente, Reisepassnummern, Führerscheinnummern oder ähnliche Identifizierungsmerkmale, Passwörter oder Anmeldedaten, rassische oder ethnische Herkunft, physische oder psychische Gesundheitszustände oder -informationen; oder andere Beschäftigungs- oder Gesundheitsinformationen, einschließlich aller Informationen, die dem Health Insurance Portability and Accountability Act, den Payment Card Industry Data Security Standards und anderen Verordnungen, Gesetzen oder Industriestandards zum Schutz ähnlicher Informationen unterliegen; und (b) alle Informationen, die gemäß den europäischen Datenschutzgesetzen (wie dieser Begriff in der DSGVO definiert ist) als sensible personenbezogene Daten definiert sind (einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten, die in der Verordnung (EU) 2016/679, Artikel 9(1) oder in Nachfolgegesetzen aufgezählt sind).
1.12 "Abrechnungszeitraum" bezeichnet den Zeitraum, für den Sie sich bereit erklären, die Gebühren im Rahmen einer Bestellung im Voraus zu bezahlen, der gleich oder kürzer als die in der Bestellung angegebene Laufzeit ist. Wenn Sie beispielsweise den NetX Service für eine Laufzeit von einem (1) Jahr mit einer Vorauszahlung von zwölf (12) Monaten abonnieren, beträgt der Abrechnungszeitraum zwölf (12) Monate.
1.13 "Abonnementgebühr" bezeichnet den Betrag, den Sie für den NetX-Dienst zahlen.
1.14 "Abonnementdienst" oder "NetX-Dienst" bezeichnet alle unsere webbasierten Digital Asset Management-Anwendungen, -Tools und -Plattformen, die Sie durch einen Auftrag abonniert haben oder die wir Ihnen anderweitig zur Verfügung stellen und die von uns entwickelt, betrieben und gepflegt werden und über eine bestimmte URL zugänglich sind, sowie alle zusätzlichen Produkte und Dienstleistungen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.
1.15 "Abonnementlaufzeit" bezeichnet die anfängliche Laufzeit Ihres Abonnements für den jeweiligen NetX-Dienst, wie in Ihrer Bestellung bzw. Ihren Bestellungen angegeben, sowie jede nachfolgende Verlängerungslaufzeit (sofern vorhanden).
2. ZUGANGSGEWÄHRUNG UND ANDERE RECHTE.
2.1 Zugang. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags gewährt NetX dem Kunden während der Laufzeit (wie nachstehend definiert) ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, auf die NetX-Dienste, für die der Kunde die entsprechenden Gebühren entrichtet hat, zuzugreifen und diese zu nutzen, und zwar ausschließlich für die Erfüllung der internen Geschäftszwecke des Kunden in Übereinstimmung mit der Dokumentation, den in der Bestellung (falls zutreffend) festgelegten Benutzerkontingenten und sonstigen Beschränkungen sowie den sonstigen Bestimmungen und Bedingungen des vorliegenden Vertrags. NetX wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die NetX-Dienste gegebenenfalls über die NetX-Site über normale Netzwerkverbindungen allgemein zugänglich sind, mit Ausnahme von Ausfallzeiten aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten und Fehlerbehebungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrags.
2.2 Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde erkennt an, dass die NetX-Software und der NetX-Service sowie deren Struktur, Organisation und Quellcode wertvolle Geschäftsgeheimnisse von NetX darstellen. Dementsprechend darf der Kunde die NetX Software und den NetX Service mit Ausnahme der ausdrücklich in Abschnitt 2.1 ausdrücklich gestattet oder anderweitig von NetX schriftlich genehmigt, ist es dem Kunden und seinen Mitarbeitern und Drittanbietern untersagt, (a) die NetX-Software oder den NetX-Service zu modifizieren, anzupassen, zu verändern, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (a) die NetX Software oder den NetX Service zu modifizieren, anzupassen, zu verändern, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (b) die NetX Software oder den NetX Service an Dritte zu unterlizenzieren, zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu vertreiben, zur Verfügung zu stellen oder anderweitig zu übertragen; (c) die NetX Software oder den NetX Service zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der NetX Software oder des NetX Service abzuleiten; (d) die NetX Software oder den NetX Service anderweitig zu nutzen oder zu kopieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich in Abschnitt 2.(e) den Betrieb des NetX-Dienstes in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen.
2.3 Zusätzliche Materialien. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, ist der Kunde verpflichtet, alle zusätzlichen Materialien gemäß den Anweisungen von NetX bereitzustellen und zu beschaffen. Jegliche Nutzung von Zusatzmaterialien unterliegt den Bedingungen, die von den Drittlizenzgebern, Verkäufern und/oder Anbietern dieser Zusatzmaterialien (falls vorhanden) gefordert werden.
2.4 Kundendaten. Der Kunde gewährt NetX hiermit ein nicht ausschließliches Recht und eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Kundendaten, und zwar ausschließlich zu dem Zweck und in dem Umfang, der für die Erfüllung der Verpflichtungen von NetX im Rahmen dieses Vertrags zugunsten des Kunden erforderlich ist. NetX darf die Kundendaten ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Kunden nicht zugunsten eines anderen Kunden von NetX oder für andere Zwecke verwenden. Vorbehaltlich der in diesem Vertrag gewährten Rechte behält der Kunde alle Rechte, Titel und Interessen an den Kundendaten, und NetX erkennt an, dass es keine zusätzlichen Rechte an den Kundendaten besitzt oder erwirbt, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gewährt werden. Ungeachtet des Vorstehenden sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass er das Recht hat, die Kundendaten zu nutzen und NetX die Kundendaten zur Verfügung zu stellen.
2.4.1 Die GDPR-Verpflichtungen des Kunden. Wenn der Kunde im Rahmen der Nutzung der NetX-Dienste Kundendaten über Gebiete übermittelt, die unter die Europäische Datenschutzgrundverordnung ("GDPR") fallen, und diese personenbezogene Daten enthalten, garantiert der Kunde NetX, dass er alle Verpflichtungen erfüllt hat, die ihm gemäß dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978, dem so genannten "Datenschutzgesetz", und der GDPR obliegen, und insbesondere, dass er die betroffenen natürlichen Personen über die Verwendung der genannten personenbezogenen Daten informiert hat. Der Kunde garantiert NetX somit, dass er gegen jede Beschwerde, Reklamation oder Klage einer natürlichen Person, deren personenbezogene Daten über die NetX-Dienste vervielfältigt, an andere Nutzer weitergegeben oder einfach gespeichert werden, nicht vorgehen wird.
2.5 Zugangsberechtigung. Jedem Nutzer wird eine eindeutige Benutzerkennung und ein Passwort für den Zugang und die Nutzung der NetX-Dienste zugewiesen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Sicherheit und Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten zu gewährleisten. Der Zugang und die Nutzung des NetX-Dienstes durch den Kunden ist auf die Anzahl der Nutzer und die Art der Transaktionen beschränkt, für die der Kunde die entsprechenden Gebühren entrichtet hat. Der Kunde unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um den unbefugten Zugriff auf den NetX-Service oder dessen Nutzung zu verhindern, und informiert NetX unverzüglich über eine solche unbefugte Nutzung. Wenn der Kunde zusätzliche Benutzer hinzufügen möchte, muss er bei NetX einen schriftlichen Support-Antrag für weitere Benutzer einreichen. Nach der schriftlichen Zustimmung von NetX zu den Bedingungen einer solchen Zusatzbestellung stellt NetX den NetX-Service für die zusätzlichen Nutzer zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen zur Verfügung.
2.6 Zusätzliche Funktionen. Sie können zusätzliche Funktionen des NetX-Dienstes abonnieren, indem Sie eine zusätzliche Bestellung aufgeben oder die zusätzlichen Funktionen aktivieren. Diese Vereinbarung gilt für alle zusätzlichen Bestellungen und alle zusätzlichen Funktionen, die Sie bestellen.
2.7 Zulässige Nutzung. Sie halten sich an unsere Richtlinie zur akzeptablen Nutzung unter https://support.netx.net/hc/en-us/articles/4410091875479-Acceptable-Use-Policy ("AUP").
2.8 Verbotene und unbefugte Nutzung. Es ist Ihnen nicht gestattet, (i) automatisierte Systeme, einschließlich "Robots", "Spiders" oder "Offline-Reader", zu verwenden oder zu starten, die in einem bestimmten Zeitraum mehr Anfragen an unsere Server senden, als ein Mensch in demselben Zeitraum mit einem herkömmlichen Browser vernünftigerweise erzeugen kann; (ii) den NetX-Dienst auf eine Art und Weise zu nutzen, die eine unserer Websites beschädigt, deaktiviert, überlastet oder beeinträchtigt oder die Nutzung des NetX-Dienstes durch eine andere Partei stört; (iii) zu versuchen, sich unbefugten Zugang zum NetX-Dienst zu verschaffen; (iv) auf den NetX-Dienst auf andere Weise als über unsere Schnittstelle zuzugreifen; oder (v) den Abonnementdienst für einen Zweck oder auf eine Art und Weise zu nutzen, die ungesetzlich oder durch diese Vereinbarung verboten ist.
Sie dürfen den NetX Service nicht nutzen, wenn es Ihnen nach den Gesetzen des Landes, in dem Sie ansässig sind oder von dem aus Sie auf den Abonnementdienst zugreifen oder ihn nutzen, gesetzlich verboten ist, den NetX Service zu empfangen oder zu nutzen. Der NetX-Dienst ist nicht darauf ausgelegt, branchenspezifische Vorschriften wie den Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) oder den Federal Information Security Management Act (FISMA) einzuhalten, so dass Sie den NetX-Dienst nicht nutzen dürfen, wenn Ihre Kommunikation solchen Gesetzen unterliegen würde. Sie dürfen den NetX-Dienst nicht in einer Weise nutzen, die gegen den Gramm-Leach-Bliley Act (GLBA) verstößt.
Sie werden uns unverzüglich über jede unbefugte Nutzung Ihrer Benutzerkennungen und Passwörter oder Ihres Kontos informieren, indem Sie ein Support-Ticket eröffnen.
2.9 Keine sensiblen Informationen. SIE ERKENNEN AN, DASS DER NETX-DIENST NICHT FÜR DIE VERARBEITUNG ODER VERWALTUNG SENSIBLER DATEN KONZIPIERT WURDE, UND STIMMEN DEMENTSPRECHEND ZU, DEN NETX-DIENST NICHT ZUR ERFASSUNG, VERWALTUNG ODER VERARBEITUNG SENSIBLER DATEN ZU VERWENDEN. WIR ÜBERNEHMEN KEINE HAFTUNG UND LEHNEN AUSDRÜCKLICH JEGLICHE HAFTUNG AB, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DES NETX-DIENSTES ZUR ERFASSUNG, VERARBEITUNG ODER VERWALTUNG SENSIBLER INFORMATIONEN DURCH SIE ERGEBEN KÖNNTE.
2.10. Sicherheit. NetX setzt Sicherheitsverfahren ein, um Ihre Kundendaten vor Sicherheitsangriffen zu schützen. Sie sind sich jedoch darüber im Klaren, dass die Nutzung der NetX-Dienste notwendigerweise die Übertragung Ihrer Kundendaten über Netzwerke beinhaltet, die nicht in unserem Eigentum stehen und nicht von uns betrieben oder kontrolliert werden, und dass wir nicht für den Verlust, die Veränderung, das Abfangen oder die Speicherung Ihrer Kundendaten über solche Netzwerke verantwortlich sind. Wir können nicht garantieren, dass unsere Sicherheitsverfahren fehlerfrei sind, dass die Übertragungen Ihrer Kundendaten immer sicher sind oder dass unbefugte Dritte niemals in der Lage sein werden, unsere Sicherheitsmaßnahmen oder die unserer Drittdienstleister zu umgehen.
2.11. Schutz personenbezogener Daten (Einhaltung der GDPR)
2.11.1. NetX als Datenverantwortlicher
Im Rahmen der Bereitstellung der NetX-Dienste erhebt NetX personenbezogene Daten des Kunden sowie der Person, die die Bestellung validiert, um sicherzustellen, dass die Kontoverfolgung gewährleistet ist. Die erhobenen Daten sind:
- Vorname
- Nachname
- E-Mail Adresse des Unternehmens oder der Organisation
- Telefon des Unternehmens oder der Organisation
- Name des Unternehmens oder der Organisation
NetX sammelt und verarbeitet die persönlichen Daten des Kunden für die folgenden Zwecke:
- Erbringung der Dienstleistung.
- Verwaltung der Bestellung.
- Geschäftsbeziehung, Zahlung, Rechnung...
- Beantwortung der möglichen Fragen/Ansprüche des Kunden.
- Verwaltung der Anträge auf Zugang, Berichtigung und Widerspruch.
- Verwaltung von unbezahlten Rechnungen und Rechtsstreitigkeiten.
- Verwaltung der Bestellung, Wartung, usw.
Die personenbezogenen Daten dieser Personen werden für die Dauer dieses Vertrags und bis zu zehn (10) Jahre nach Beendigung dieses Vertrags und nach dem letzten Kontakt mit dem Kunden zu Verkaufszwecken gespeichert. Die personenbezogenen Daten der Person, die die Bestellung validiert hat, werden für den Zeitraum aufbewahrt, den das Gesetz für die Aufbewahrung von Verträgen vorsieht.
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen werden vom kaufmännischen und technischen Dienst von NetX sowie von eventuellen Unterauftragnehmern von NetX verarbeitet. NetX kann die personenbezogenen Daten auch für die Zusammenarbeit mit den Verwaltungs- und Justizbehörden weitergeben.
NetX gewährleistet die Sicherheit der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen in angemessener und geeigneter Weise und hat die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten zu wahren und insbesondere zu verhindern, dass sie verfälscht, beschädigt oder an Unbefugte weitergegeben werden.
Die Rechtsgrundlage der von NetX durchgeführten Datenverarbeitung ist vertraglich und wird durch diesen Vertrag formalisiert, den der Kunde akzeptieren muss. Der Zweck der Verarbeitung ist die ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrags.
Die betroffenen Personen werden darüber informiert, dass sie gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 78-17 vom 6. Januar 1978 in seiner geänderten Fassung und der DSGVO ihr Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragbarkeit ihrer Daten ausüben können, indem sie sich an NetX unter manager@netx.net oder per Post an 310 SW Fourth Avenue, Portland, Oregon 97204 (USA) wenden und ihre vollständigen Kontaktdaten angeben (Firmenname/Nachname, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse und Angabe des Gegenstands der Anfrage).
2.11.2. NetX als Auftragsverarbeiter
Wenn der Kunde die NetX-Dienste nutzt, um personenbezogene Daten von Nutzern zu verarbeiten, handelt der Kunde als Datenverantwortlicher und NetX als Auftragsverarbeiter.
Bei den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten handelt es sich insbesondere um Name, Vorname, Position im Unternehmen, E-Mail-Adresse. Da der Kunde frei bestimmen kann, welche Daten er über die NetX Services speichern möchte, obliegt es dem Kunden, NetX über die Daten zu informieren, mit deren Verarbeitung er als Auftragsverarbeiter betraut ist.
Die Zwecke der Verarbeitung, die der Kunde NetX anvertraut, sind die Hosting- und Verarbeitungsschritte über die Dienste von NetX Services. Der Kunde muss schriftlich angeben, ob er NetX mit der Verarbeitung zu anderen Zwecken betraut hat.
NetX verpflichtet sich, (i) als Auftragsverarbeiter die ihm anvertrauten Daten nur gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zu verarbeiten und (ii) keine andere als die in diesem Vertrag vorgesehene Verarbeitung der Daten vorzunehmen, es sei denn, sie erfolgt nach den vorherigen schriftlichen, dokumentierten und rechtmäßigen Anweisungen des Kunden. Der Kunde muss NetX die Aufbewahrungsfristen der Daten, die NetX als Auftragsverarbeiter verarbeitet, mitteilen. Der Kunde kann die Daten, die er mit Hilfe der NetX-Dienste verarbeitet hat, jederzeit und ohne Einschränkungen löschen. Der Kunde ist allein für die Einhaltung der Aufbewahrungsfristen der Daten verantwortlich, für die er als Datenverantwortlicher handelt.
NetX weist den Kunden darauf hin, dass in Anwendung von Artikel 28.3.al.2 der Datenschutz-Grundverordnung jede Anweisung des Kunden, die zu einer Nichteinhaltung der Datenschutz-Grundverordnung führen könnte, für NetX die Verpflichtung mit sich bringt, den Kunden unverzüglich zu informieren. NetX behält sich das Recht vor, Anweisungen des Kunden abzulehnen, die es als rechtswidrig im Sinne von Artikel 82 Absatz 2 der Datenschutz-Grundverordnung erachtet.
Der Kunde ermächtigt NetX, Unterauftragsverarbeiter zu beauftragen. NetX informiert den Kunden über alle geplanten Änderungen in Bezug auf die Hinzufügung oder den Austausch von Unterauftragsverarbeitern und gibt dem Kunden die Möglichkeit, gegen diese Änderungen Einspruch zu erheben (Artikel 28.2 DSGVO).
NetX verpflichtet sich, die auf den NetX-Diensten verfügbaren Daten des Kunden nur für die Erfüllung dieses Vertrags und unter Ausschluss jeglicher anderer Verwendung technisch zu verarbeiten.
Die Personen, die bei NetX Zugang zu den Daten des Kunden haben, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
NetX löscht alle Nutzerdaten dreißig (30) Tage nach Beendigung dieses Vertrages, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung.
NetX stellt dem Kunden als dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der in diesem Abschnitt vorgesehenen Verpflichtungen nachzuweisen und die Durchführung von Audits, einschließlich Inspektionen, zu ermöglichen, sofern diese Audits nicht missbräuchlich sind und die erbrachte Dienstleistung nicht beeinträchtigen. Solche Audits dürfen nicht öfter als einmal pro Jahr stattfinden. Diese Audits können nur durchgeführt werden, nachdem NetX dem Kunden Elemente und/oder Unterlagen übermittelt hat, die die Beantwortung dieser Fragen ermöglichen. Wenn diese Elemente dem Kunden nicht ausreichend erscheinen, findet ein Treffen zwischen den Parteien statt, wobei das Audit nur als letztes Mittel durchgeführt wird. Das Audit wird auf Kosten des Kunden durchgeführt. NetX hat ein Vetorecht gegenüber dem Prüfer. Die Prüfung ist streng auf den Umfang der in diesem Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen beschränkt. Vertrauliche Daten oder Daten, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen, werden dem Kunden nicht offengelegt.
Gemäß Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet sich NetX, den Kunden innerhalb von höchstens zweiundsiebzig (72) Stunden, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, über eine Verletzung der Sicherheit der Daten des Kunden zu informieren, wenn diese Verletzung zufällig oder unrechtmäßig zum unbefugten Zugriff oder zur unbefugten Weitergabe, Veränderung, zum Verlust oder zur Zerstörung personenbezogener Daten führt. Es obliegt dann dem Kunden, (i) die Aufsichtsbehörde, von der er abhängig ist, und (ii) die betroffenen Personen zu informieren, wenn diese Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten wahrscheinlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten mit sich bringt.
Im Falle einer Sicherheitsverletzung verpflichtet sich NetX, (i) so schnell wie möglich alle geeigneten technischen Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die festgestellte Sicherheitsverletzung zu beenden, insbesondere um die Daten für alle Personen, die nicht zum Zugriff auf sie berechtigt sind, unverständlich zu machen, und sie auf die von dieser Sicherheitsverletzung betroffenen Daten anzuwenden, und (ii) dies dem Kunden gegenüber unverzüglich schriftlich zu begründen.
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung sowie für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Recht auf personenbezogene Daten ergeben, insbesondere für die Unterrichtung der betroffenen Personen gemäß Artikel 13 der DSGVO und die Wahrung ihrer Rechte. Bei der Weitergabe einer personenbezogenen Datenbank verpflichtet sich der Kunde, dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften über personenbezogene Daten sowohl von ihm selbst als auch von dem Empfänger der Weitergabe beachtet werden.
Im Falle eines von einer betroffenen Person an den Kunden gerichteten Antrags auf Ausübung von Rechten übermittelt NetX dem Kunden alle Elemente, die es ihm ermöglichen, dem Antrag nachzukommen. Der Kunde ist für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Antrags auf Ausübung der Rechte verantwortlich.
3. UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN UND BETRIEBSZEITVERPFLICHTUNG.
3.1 Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrags stellt NetX dem Kunden die unter https://support.netx.net/hc/en-us/articles/4410091799831 beschriebenen Support- und Wartungsdienste für die NetX-Dienste zur Verfügung ("Supportdienste").
3.2 Verpflichtung zur Service-Betriebszeit Für die Zwecke dieses Abschnitts "Verpflichtung zur Service-Betriebszeit" gelten die folgenden Definitionen:
"Stufe 1 (Dringend)" bedeutet einen kritischen Komplettausfall/ein schwerwiegendes Problem, das ein katastrophales Problem darstellt, das die Nutzung des Abonnementdienstes, mit Ausnahme der kostenlosen Dienste, in einem erheblichen Teil der Produktionsumgebung vollständig unmöglich macht (z. B. Absturz oder Aufhängen), was zu Produktionsausfällen führt und bei dem es keine Umgehung oder Lösung für das Problem gibt.
"Ausgeschlossen" bedeutet das Folgende: (i) Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Regierungsakte, Notfälle, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Feuer, zivile Unruhen, Terrorakte, Streiks oder andere Arbeitsprobleme (außer denen, die unsere Mitarbeiter betreffen) oder andere Ereignisse oder Faktoren höherer Gewalt; (ii) Probleme, die sich daraus ergeben, dass der Kunde den Abonnementdienst mit Hardware oder Software kombiniert oder zusammenführt, die nicht von uns geliefert wurde oder von uns nicht schriftlich als mit dem Abonnementdienst kompatibel bezeichnet wurde; (iii) Unterbrechungen oder Verzögerungen bei der Bereitstellung des Dienstes aufgrund von Ausfällen von Telekommunikations- oder Internetdienstanbietern außerhalb unseres Rechenzentrums, wie von unserem Drittanbieter für die Überwachung der Website-Verfügbarkeit gemessen; und (iv) Unterbrechungen oder Nichtverfügbarkeit aufgrund von Missbrauch, unsachgemäßer Nutzung, Änderung oder Beschädigung des Abonnementdienstes.
"Service Uptime" bedeutet (Gesamtstunden in einem Kalendermonat - ungeplante Wartungsarbeiten, die eine Nichtverfügbarkeit verursachen - Problemdauer der Stufe 1 (Dringend) - geplante Wartungsarbeiten - ausgeschlossen) / (Gesamtstunden in einem Kalendermonat - geplante Wartungsarbeiten - ausgeschlossen) X 100%.
Wir unternehmen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um für unseren Abonnementdienst in einem bestimmten Kalendermonat eine Betriebszeit von 99,95 % zu erreichen. Alle Verfügbarkeitsberechnungen werden auf der Grundlage unserer Systemaufzeichnungen durchgeführt. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung ist es das alleinige und ausschließliche Recht des Kunden, bei Nichteinhaltung von Verfügbarkeits- oder Supportverpflichtungen in zwei (2) oder mehr aufeinanderfolgenden Kalendermonaten, in denen die Betriebszeit des Dienstes unter 99.95 % in einem bestimmten Kalendermonat fällt, hat der Kunde Anspruch auf eine Gutschrift in Höhe des anteiligen Betrags der Gebühren für die Ausfallzeit, die innerhalb von zwei (2) oder mehr aufeinanderfolgenden Kalendermonaten gemessen wurde, in denen die Betriebszeit des Dienstes unter 99,95 % fiel, wobei diese Gutschrift mit einer Rechnung oder Gebühr für die folgende Verlängerung des Abonnementzeitraums verrechnet wird, sofern der Kunde eine solche Gutschrift innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach dem Ende des betreffenden Kalendermonats beantragt.
4. EIGENTUMSRECHTE. Die NetX-Dienste und die NetX-Software sowie alle weltweiten geistigen Eigentumsrechte daran sind das ausschließliche Eigentum von NetX und seinen Lieferanten. Alle Rechte an den NetX-Diensten und der NetX-Software, die dem Kunden in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden, sind NetX und seinen Lieferanten vorbehalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Eigentumsvermerke (einschließlich Urheberrechtsvermerke) von NetX oder seinen Lieferanten an der NetX-Software oder der Dokumentation zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken.
5. GEBÜHREN UND ZAHLUNG.
5.1 Gebühren. Der Kunde zahlt an NetX die Gebühren für die NetX-Dienste in der Höhe und gemäß der in der Bestellung festgelegten Tabelle ("Gebühren"). Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.
5.2 Zahlung. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, zahlt der Kunde alle Rechnungen bei Erhalt. Die Gebühren verstehen sich exklusive aller anwendbaren Umsatz-, Nutzungs- und sonstigen Steuern sowie aller anwendbaren Export- und Importgebühren, Zölle und ähnlicher Abgaben, und der Kunde leistet alle Zahlungen an NetX. Alle Preise und Zahlungen lauten auf US-Dollar.
5.3 Aufzeichnungen und Berichte. Während der gesamten Vertragslaufzeit und mindestens ein (1) Jahr nach Beendigung dieses Vertrags führt jede Partei vollständige und genaue Aufzeichnungen über (i) die Nutzung der NetX-Software und der NetX-Dienste durch den Kunden, soweit dies zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags durch den Kunden erforderlich ist, und (ii) die Leistungen von NetX im Rahmen dieses Vertrags, soweit dies zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags durch NetX erforderlich ist, in Bezug auf NetX.
5.4 Prüfungsrechte. Nach einer Vorankündigung von 30 Tagen hat NetX das Recht, die Aufzeichnungen des Kunden über die Nutzung der NetX-Software und der NetX-Dienste durch den Kunden von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen, um die Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags durch den Kunden zu überprüfen. Die Prüfung wird während der normalen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt. Die Kosten der Prüfung werden von NetX getragen, es sei denn, die Prüfung ergibt, dass der Kunde (i) die Bedingungen dieses Vertrags nicht eingehalten hat oder (ii) die NetX geschuldeten Beträge um fünf Prozent (5 %) oder mehr zu niedrig gezahlt hat; in diesem Fall erstattet der Kunde NetX alle angemessenen Auslagen und Kosten, die NetX im Zusammenhang mit einer solchen Prüfung entstanden sind. Der Kunde zahlt NetX unverzüglich alle Beträge, die bei einer solchen Prüfung als geschuldet und fällig festgestellt werden.
5.5 Zahlung per Kreditkarte. Wenn Sie per Kreditkarte zahlen, ermächtigen Sie uns, Ihre Kreditkarte oder Ihr Bankkonto für alle während der Vertragslaufzeit zu zahlenden Gebühren zu belasten. Sie ermächtigen uns außerdem, einen Dritten mit der Zahlungsabwicklung zu beauftragen, und stimmen der Weitergabe Ihrer Zahlungsinformationen an diesen Dritten zu.
5.6 Zahlung gegen Rechnung. Wenn Sie per Rechnung zahlen, stellen wir Ihnen spätestens fünfundvierzig (45) Tage vor Beginn der Laufzeit und jeder nachfolgenden Rechnungsperiode sowie zu anderen Zeitpunkten während der Laufzeit, an denen Gebühren fällig werden, eine Rechnung. Alle in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist.
5.7 Beratungsdienstleistungen. Sie können Beratungsdienstleistungen erwerben, indem Sie eine Bestellung bei uns aufgeben. Sofern wir nichts anderes vereinbaren, werden die von uns erbrachten Beratungsleistungen in englischer Sprache erbracht. Die Gebühren für diese Beratungsdienste werden zusätzlich zu Ihrer Abonnementgebühr erhoben. Wenn Sie Beratungsdienste erwerben, die sich wiederholen, werden diese als Teil Ihres Abonnements betrachtet und verlängern sich entsprechend Ihrem Abonnement.
Alle Beratungsleistungen werden per Fernzugriff erbracht, es sei denn, Sie und wir vereinbaren etwas anderes. Für Beratungsleistungen, die vor Ort erbracht werden, erstatten Sie uns die angemessenen Kosten für alle im Zusammenhang mit den Beratungsleistungen entstandenen Ausgaben. Alle Rechnungen oder sonstigen Erstattungsanträge sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar.
Beratungsleistungen werden nach Zeit und Material in Rechnung gestellt, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist. Alle Gebühren für Beratungsdienste sind nicht erstattungsfähig.
5.8. Servicebegrenzungen und Überschreitungsgebühren. Wir behalten uns das Recht vor, die Art und Weise der Nutzung von Teilen des NetX-Dienstes zu beschränken, um die technische Integrität der NetX-Anwendung zu schützen. Einem bestimmten NetX Service können verschiedene metrikbasierte Beschränkungen (siehe unten) zugeordnet sein. Diese Beschränkungen sind in den Servicebeschreibungen auf unseren Websites, in der Dokumentation oder in der Bestellung festgelegt.
Eine Überschreitung ("Überschreitung") ist definiert als die Differenz zwischen dem in der Bestellung festgelegten Kontingent und der tatsächlich begrenzten Metrik für einen bestimmten Monat.
Begrenzte Metriken umfassen:
Assets ("Asset" oder "Assets") sind definiert als ein einzelner indizierter Datensatz, der vom NetX Service verwaltet wird und entweder aus einer zugehörigen Datei, zugehörigen Metadaten oder beidem besteht. Einem Asset können keine Dateien zugeordnet sein, oder es kann mehrere zugeordnete Dateien haben. In einigen Fällen kann ein Asset nur aus Metadaten bestehen. In anderen Fällen kann ein Asset-Datensatz verschiedene Versionen haben (eine historische Aufzeichnung der Datei im Laufe der Zeit) und/oder verschiedene "Ansichtsdateien" (typischerweise verschiedene Varianten der Haupt-"Master"-Asset-Datei). In beiden Fällen bleibt jedoch ein einziger Datenbank- und Indexdatensatz für dieses Asset bestehen. Wenn Sie die Grenze von 500 verwalteten Assets pro Gigabyte (GB) Speicherplatz überschreiten, kann eine entsprechende Speicherüberschreitung berechnet werden. Wenn in Ihrer Bestellung beispielsweise ein Speicherplan mit 250 GB angegeben ist und Ihre Asset-Datensätze 125.000 Assets (250 mal 500) überschreiten, wird Ihnen der nächstgrößere Speicherplan in Rechnung gestellt - dessen Kosten entweder in der Bestellung oder, falls dies nicht der Fall ist, im aktuellen Preisblatt von NetX angegeben sind.
Speicherplatz ("Speicherplatz") ist definiert als die Gesamtsumme der Bytes, die der NetX-Dienst für Sie speichert, einschließlich Asset-Dateien, Asset-Dateien (Versionen, Anhänge usw.), Asset-Proxys (Miniaturansichten, Voransichten, Zoomdateien usw.), temporäre Sitzungsdateien usw. Der Gesamtspeicherplatz wird innerhalb des NetX-Dienstes gemeldet, und Überschreitungen werden mindestens einmal monatlich per E-Mail gemeldet. Sie erklären sich damit einverstanden, für Überschreitungen den Betrag zu zahlen, der im Service angegeben ist, oder, falls Überschreitungen nicht in der Bestellung definiert sind, erklären Sie sich damit einverstanden, prozentuale Überschreitungen auf der Grundlage der aktuellen monatlichen SaaS-Gebühr zu zahlen, die in der Bestellung angegeben ist. Überschreitungen werden nicht in Rechnung gestellt, wenn der Speicherplatz die Speicherplatzzuteilung auf der Bestellung um weniger als 10 % (zehn Prozent) übersteigt oder nicht länger als einen einzigen Monat aufrechterhalten wird.
Benutzer ("Benutzer" oder "Benutzer") sind als benannte Benutzerkonten mit Lese- und Schreibrechten (Benutzerkonten, die nicht der Stufe "Verbraucher" oder "Browser" angehören) innerhalb der NetX-Anwendung definiert; für zusätzliche Benutzer können zusätzliche Gebühren anfallen.
Der Datentransfer ("Datentransfer") wird in Gigabytes ("GBs") pro Monat gemessen. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, verstehen Sie, dass die NetX-Dienste bis zu 1 TB Datentransfer pro Monat und bis zu 500 verwaltete Assets pro Gigabyte ("GB") Speicherplatz umfassen. Sie erklären sich damit einverstanden, Überschreitungen des Datentransfers zu einem Satz von 250 US-Dollar pro 250 GB Überschreitung des Datentransfers pro Monat (oder einem Teil davon) zu bezahlen. Wenn Sie z.B. 1,4 TB in einem Monat übertragen, beträgt die Überschreitung 1,4 GB abzüglich des inbegriffenen 1 TB, was eine Gesamtüberschreitung von 400 GB ergibt. Die Überschreitungsgebühr wäre dann 400 GBs geteilt durch 250 GBs (Aufrundung), also insgesamt zwei (2) mal $250, oder $500 für die Überschreitung in diesem Monat. Bandbreite ("Bandbreite") ist definiert als die Rate, mit der Daten zwischen den NetX Services und dem Internet gesendet oder empfangen werden. Die Bandbreite wird in Megabit pro Sekunde (Mb/s, oft abgekürzt als mbs oder mbps) gemessen. Die Bandbreite gibt die Anzahl der Bits pro Sekunde an, die zwischen den NetX-Diensten und dem Internet übertragen werden. Der Datentransfer hingegen ist die Anzahl der Bytes, die innerhalb eines Monats zwischen den NetX-Diensten und dem Internet übertragen werden (sowohl eingehend als auch ausgehend).
Aufträge können Formulierungen enthalten, die bestimmte "unbegrenzte" Metriken implizieren, wie z.B. "unbegrenzte Portale", "unbegrenzte Benutzer", "unbegrenzte Assets", usw. Diese Formulierungen vermitteln den Eindruck, dass es bei normaler und angemessener Nutzung der NetX-Dienste keine Einschränkungen gibt. Ungeachtet der Formulierung "unbegrenzt" in der Bestellung gelten für die NetX-Dienste jedoch die folgenden Höchstgrenzen, sofern in der Bestellung keine spezifische numerische Kennzahl definiert ist: eintausend (1.000) Portale, eine Million (1.000.000) Benutzer und einhundert Millionen (100.000.000) Vermögenswerte.
Wir behalten uns das Recht vor, zusätzliche Überschreitungsgebühren zu den in unserem jeweils aktuellen Preisblatt angegebenen Sätzen zu berechnen. Wir können jederzeit nach eigenem Ermessen neue Speichergrenzen für die NetX-Dienste einführen oder bestehende ändern, mit oder ohne Benachrichtigung an Sie. NetX wird jedoch Ihre Gebühren während der laufenden Vertragslaufzeit nicht erhöhen; Gebührenerhöhungen werden erst in der nächsten Vertragslaufzeit (unter der Annahme einer Verlängerung) vorgenommen.
6. GARANTIE; HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
6.1 NetX-Gewährleistung. NetX gewährleistet, dass (a) die Support-Services in professioneller und kompetenter Weise in Übereinstimmung mit den Branchenstandards erbracht werden und (b) die NetX-Services im Wesentlichen wie in der jeweils aktuellen Dokumentation beschrieben funktionieren. NetX wird nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten und als alleinige Haftung und ausschließliches Rechtsmittel des Kunden im Falle einer Verletzung der Gewährleistung gemäß Unterabschnitt (a) die Support-Services, die zu der Verletzung geführt haben, erneut erbringen oder nach Wahl von NetX die vom Kunden für die Support-Services, die zu der Verletzung geführt haben, gezahlten Gebühren zurückerstatten; Voraussetzung ist, dass der Kunde NetX innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erbringung der mangelhaften NetX-Support-Services schriftlich über die Verletzung informiert und die Verletzung in angemessener Weise spezifiziert. NetX wird nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten und als einzige Verpflichtung und ausschließliches Rechtsmittel des Kunden im Falle einer Verletzung der Gewährleistung gemäß Unterabschnitt (b) oben jeden reproduzierbaren Fehler beheben, den der Kunde NetX innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erbringung der mangelhaften NetX-Services schriftlich meldet und dabei den Verstoß in angemessener Weise spezifiziert, oder nach Wahl von NetX die vom Kunden für die NetX-Services, die zu dem Verstoß geführt haben, gezahlten Gebühren erstatten.
6.2 Haftungsausschlüsse. NETX GARANTIERT NICHT, DASS DIE NUTZUNG DER NETX-SOFTWARE ODER DER NETX-DIENSTE DURCH DEN KUNDEN FEHLERFREI, OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FREI VON UNBEFUGTEM ZUGRIFF IST. DIE AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN DEN ABSCHNITTEN 6.1 UND 6.2 TRETEN AN DIE STELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE NETX-SOFTWARE UND DIE NETX-DIENSTE, EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DIE HIERMIT AUSGESCHLOSSEN WERDEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN ERKENNT DER KUNDE AN, DASS NETX DEN DATENFLUSS ZUR ODER VON DER NETX-SOFTWARE UND DEN NETX-DIENSTEN NICHT KONTROLLIEREN KANN UND WIRD. DIESER DATENFLUSS HÄNGT ZU EINEM GROSSEN TEIL VON DER LEISTUNG DER INTERNET- UND TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE AB, DIE VON DRITTEN BEREITGESTELLT ODER KONTROLLIERT WERDEN. DEMENTSPRECHEND LEHNT NETX JEGLICHE HAFTUNG AB, DIE SICH AUS SOLCHEN EREIGNISSEN ERGIBT ODER MIT IHNEN ZUSAMMENHÄNGT.
7. HAFTUNG.
7.1 NetX. NetX verteidigt den Kunden auf eigene Kosten und hält ihn sowie seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter schadlos gegenüber allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden, Urteilen, Schiedssprüchen, Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltsgebühren und -auslagen), Klagen und/oder anderen Verfahren, die in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit oder aufgrund von (A) einer Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum Dritter durch die NetX-Software (wie in den NetX-Diensten enthalten) entstanden sind.(B) Sachschäden, Personenschäden oder Todesfälle, soweit diese durch Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten, Handlungen oder Unterlassungen von NetX oder seinen Mitarbeitern, Auftragnehmern oder Vertretern verursacht wurden; NetX hat jedoch keine Entschädigungsverpflichtungen gemäß diesem Unterabschnitt (B), soweit derartige Schäden, Verletzungen oder Todesfälle durch Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten, Handlungen oder Unterlassungen des Kunden und seiner Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter verursacht wurden. Die vorstehenden Verpflichtungen setzen voraus, dass der Kunde (a) NetX unverzüglich schriftlich von einer solchen Klage in Kenntnis setzt, (b) NetX die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen überlässt und (c) mit NetX zusammenarbeitet und auf dessen Wunsch und Kosten bei einer solchen Verteidigung behilflich ist, wobei ein Versäumnis oder eine Nichterfüllung gemäß den Klauseln (a)-(c) NetX nicht von einer Verteidigung oder Entschädigung entbindet, sofern die Verteidigung von NetX durch ein solches Versäumnis oder eine solche Nichterfüllung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wenn die NetX-Software oder die NetX-Dienste Gegenstand eines Verletzungsanspruchs werden oder nach Ansicht von NetX wahrscheinlich werden, kann NetX nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten, ohne die vorstehenden Verpflichtungen von NetX einzuschränken, entweder (i) dem Kunden das Recht verschaffen, die NetX-Software weiterhin so zu nutzen, wie es für die Nutzung der NetX-Dienste erforderlich ist, oder (ii) die NetX-Software ersetzen oder modifizieren, so dass sie nicht mehr gegen die Bestimmungen verstößt; Sollte NetX jedoch nach vernünftigem Ermessen zu dem Schluss kommen, dass die unter (i) oder (ii) genannten Abhilfemaßnahmen wirtschaftlich nicht durchführbar sind, ist NetX berechtigt, diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen und dem Kunden die im Voraus bezahlten, aber nicht genutzten Gebühren für die betreffende NetX-Software zu erstatten. Ungeachtet des Vorstehenden ist NetX weder gemäß diesem Abschnitt 7 noch anderweitig verpflichtet, wenn eine Klage wegen Rechtsverletzung auf (a) einer nicht mit diesem Vertrag und/oder der Dokumentation und/oder den schriftlichen Anweisungen von NetX übereinstimmenden Nutzung der NetX-Software oder der NetX-Dienste oder (b) einer Nutzung der NetX-Software oder der NetX-Dienste in Kombination mit nicht von NetX gelieferter Software oder Hardware (mit Ausnahme der zusätzlichen Materialien) beruht. DIESER ABSCHNITT 7 LEGT DIE GESAMTE HAFTUNG VON NETX UND DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KUNDEN FÜR VERLETZUNGSANSPRÜCHE UND -KLAGEN FEST.
7.2 Kunde. Der Kunde verpflichtet sich, NetX und seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter auf eigene Kosten von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden, Urteilen, Schiedssprüchen, Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltsgebühren und -auslagen), Klagen und/oder anderen Verfahren freizustellen und schadlos zu halten, die in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit (a) Kundendaten (z. B. deren Eigentum) oder (b) der Verletzung von Abschnitt 2.2 durch den Kunden erhoben, erlitten, entstanden, vorgebracht oder verfolgt werden.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, WIRD IN KEINEM FALL: (A) EINE DER BEIDEN PARTEIEN HAFTET GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, BESONDERE SCHÄDEN ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH DATEN-, GEWINN-, EINKOMMENS- ODER DATENNUTZUNGSVERLUSTE), DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, SELBST WENN DIE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE; ODER (B) DIE GESAMTE KUMULIERTE HAFTUNG VON NETX AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, EIGENKAPITAL ODER ANDERWEITIG, DEN GESAMTBETRAG DER GEBÜHREN, DIE AN NETX IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG WÄHREND DES ZWÖLF (12)-MONATIGEN ZEITRAUMS VOR DEM EREIGNIS, DAS ZU EINER SOLCHEN HAFTUNG GEFÜHRT HAT, GEZAHLT WURDEN ODER ZU ZAHLEN SIND, ÜBERSTEIGT. UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN GELTEN DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DIESES ABSCHNITTS 8 NICHT FÜR (I) DIE VERLETZUNG DER NACHSTEHENDEN VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN, (II) ANSPRÜCHE DRITTER ODER (III) DIE VERLETZUNG ODER WIDERRECHTLICHE ANEIGNUNG DES GEISTIGEN EIGENTUMS DER ANDEREN PARTEI.
9. VERTRAULICHKEIT.
9.1 Vertrauliche Informationen. Jede Partei (die "offenlegende Partei") kann von Zeit zu Zeit der anderen Partei (der "empfangenden Partei") bestimmte Informationen über das Geschäft der offenlegenden Partei und ihrer Lieferanten offenlegen, einschließlich technischer, Marketing-, Finanz-, Mitarbeiter-, Kunden-, Planungs- und anderer vertraulicher oder geschützter Informationen ("vertrauliche Informationen"). Alle Informationen, von denen die empfangende Partei wusste oder unter den gegebenen Umständen hätte wissen müssen, dass sie von der offenlegenden Partei als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt angesehen werden, gelten als vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei. Die NetX-Software, einschließlich und ohne Einschränkung aller Routinen, Unterprogramme, Verzeichnisse, Tools, Programme oder sonstiger darin enthaltener Technologie, gilt als vertrauliche Information von NetX. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten als vertrauliche Informationen.
9.2 Schutz der vertraulichen Informationen. Die empfangende Partei wird keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu einem Zweck verwenden, der nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag gestattet ist, und wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nur den Mitarbeitern oder Vertragspartnern der empfangenden Partei offenlegen, die diese vertraulichen Informationen für die Zwecke dieses Vertrages kennen müssen und die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, die nicht weniger restriktiv ist als die Verpflichtung der empfangenden Partei nach diesem Vertrag. Die empfangende Partei schützt die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vor unbefugter Nutzung, unbefugtem Zugriff oder unbefugter Offenlegung in der gleichen Weise, wie die empfangende Partei ihre eigenen vertraulichen oder geschützten Informationen ähnlicher Art schützt, und mit nicht weniger als angemessener Sorgfalt.
9.3 Ausnahmen. Die Verpflichtungen der empfangenden Partei gemäß Abschnitt 9.2 in Bezug auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei enden, wenn diese Informationen: (a) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits bekannt waren; (b) der empfangenden Partei von einem Dritten offengelegt wurden, der das Recht hatte, eine solche Offenlegung ohne Vertraulichkeitsbeschränkungen vorzunehmen; (c) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei zugänglich geworden sind; oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne dass sie Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei hatte oder diese verwendet hat. Darüber hinaus ist es der empfangenden Partei gestattet, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenzulegen, soweit eine solche Offenlegung (i) von der offenlegenden Partei schriftlich genehmigt wurde; (ii) für die empfangende Partei notwendig ist, um ihre Rechte aus diesem Vertrag in Verbindung mit einem Gerichtsverfahren durchzusetzen; oder (iii) gesetzlich oder durch Anordnung eines Gerichts oder einer ähnlichen gerichtlichen oder behördlichen Instanz vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei unverzüglich und schriftlich von einer solchen vorgeschriebenen Offenlegung und kooperiert mit der offenlegenden Partei auf deren Ersuchen und Kosten bei allen rechtmäßigen Maßnahmen zur Anfechtung oder Begrenzung des Umfangs einer solchen vorgeschriebenen Offenlegung oder zur Erwirkung einer Schutzanordnung.
9.4 Rückgabe von vertraulichen Informationen. Die empfangende Partei gibt alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der empfangenden Partei befinden, auf deren schriftliche Aufforderung hin unverzüglich an die offenlegende Partei zurück oder vernichtet sie, wobei die empfangende Partei eine Kopie für ihre rechtlichen und archivarischen Zwecke aufbewahren darf.
10 LAUFZEIT UND BEENDIGUNG
10.1 Laufzeit. Dieser Vertrag gilt für den in der Bestellung angegebenen Erstabonnementzeitraum (der "Abonnementzeitraum"). Der in der Bestellung festgelegte anfängliche Abonnementzeitraum verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr (jeweils eine Verlängerungslaufzeit"), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens neunzig (90) Tage vor Beginn der anstehenden Verlängerungslaufzeit schriftlich mit, dass sie den Auftrag nicht erneuert. Die Abonnementlaufzeit und die Verlängerungslaufzeit werden gemeinsam als "Laufzeit" bezeichnet. Die Laufzeit kann, wie hierin festgelegt, vorzeitig beendet werden. Die Beendigung der Vereinbarung schließt die Beendigung des Auftrags ein, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10.2 Vorzeitige Kündigung:Sie haben die Möglichkeit, Ihr Abonnement vorzeitig zu kündigen, sofern Sie alle bis zum Ende der Laufzeit fälligen und noch nicht bezahlten Gebühren unverzüglich begleichen. NetX gewährt keine Rückerstattung im Voraus bezahlter oder nicht genutzter Gebühren.
10.3 Beendigung aus wichtigem Grund. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund in Bezug auf einzelne oder alle NetX-Dienste kündigen: (i) mit einer Frist von dreißig (30) Tagen, wenn die andere Vertragspartei einen wesentlichen Verstoß begangen hat und dieser Verstoß nach Ablauf dieser Frist noch nicht behoben ist, oder (ii) mit sofortiger Wirkung, wenn die andere Vertragspartei Gegenstand eines Konkursantrags oder eines anderen Verfahrens in Bezug auf Insolvenz, Geschäftsaufgabe, Liquidation oder Abtretung zugunsten der Gläubiger wird. Wir können diese Vereinbarung auch aus wichtigem Grund mit einer Frist von dreißig (30) Tagen kündigen, wenn wir feststellen, dass Sie in einer Weise handeln oder gehandelt haben, die sich negativ auf uns, unsere Interessenten oder Kunden auswirkt oder auswirken könnte. Diese Vereinbarung kann ansonsten nicht vor dem Ende der Laufzeit gekündigt werden.
10.4 Suspendierung wegen verbotener Handlungen. Wir sind berechtigt, den Zugang eines Nutzers zu einzelnen oder allen NetX-Diensten ohne Vorankündigung zu sperren, wenn: (i) Nutzung des NetX-Dienstes in einer Weise, die gegen geltende lokale, staatliche, bundesstaatliche oder ausländische Gesetze oder Vorschriften oder gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt, oder (ii) wiederholtes Posten oder Hochladen von Material, das die Urheber- oder Markenrechte einer natürlichen oder juristischen Person verletzt oder angeblich verletzt. Wir sind berechtigt, ohne Vorankündigung Kundendaten oder Kundenmaterialien zu überprüfen und zu löschen, von denen wir in gutem Glauben annehmen, dass sie gegen diese Bedingungen oder die AUP verstoßen, vorausgesetzt, wir sind nicht verpflichtet, Ihre Kundendaten oder Kundenmaterialien vorab zu prüfen, zu kontrollieren, zu überwachen oder zu bearbeiten.
10.5 Aussetzung bei Nichtzahlung. Wir werden Sie über die Nichtzahlung eines fälligen Betrags benachrichtigen. Solange der Betrag nicht vollständig gezahlt wurde, können wir Ihren Zugang zu den NetX-Diensten zehn (10) Tage nach einer solchen Benachrichtigung ganz oder teilweise aussetzen. Wir werden den NetX-Dienst nicht aussetzen, solange Sie die fälligen Gebühren angemessen und in gutem Glauben bestreiten und gewissenhaft an der Beilegung der Streitigkeit mitarbeiten. Wenn ein NetX-Dienst wegen Nichtzahlung ausgesetzt wird, können wir eine Wiederaktivierungsgebühr für die Wiederherstellung des NetX-Dienstes erheben.
10.6 Aussetzung wegen gegenwärtiger Schädigung. Wenn Ihre Nutzung des NetX-Dienstes: (i) Gegenstand von Denial-of-Service-Attacken oder anderen störenden Aktivitäten ist, (ii) für Denial-of-Service-Attacken oder andere störende Aktivitäten genutzt wird, (iii) eine Sicherheitslücke für den NetX-Dienst oder andere schafft, (iv) übermäßig viel Bandbreite verbraucht oder (v) uns oder anderen Schaden zufügt, sind wir berechtigt, nach elektronischer oder telefonischer Mitteilung an Sie den Zugang zum NetX-Dienst ganz oder teilweise auszusetzen. Wir werden versuchen, die Aussetzung auf den betroffenen Teil des NetX-Dienstes zu beschränken und die Probleme, die zur Aussetzung des NetX-Dienstes geführt haben, unverzüglich zu beheben. Diese Klausel schränkt unser Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, wie oben beschrieben, nicht ein, wenn wir feststellen, dass Sie in einer Weise handeln oder gehandelt haben, die sich negativ auf uns, unsere Interessenten oder Kunden auswirkt oder auswirken könnte.
10.7 Auswirkungen der Beendigung. Bei Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags werden alle Beträge, die NetX im Rahmen dieses Vertrags vor der Beendigung oder dem Ablauf geschuldet werden, sofort fällig und zahlbar, alle in diesem Vertrag gewährten Zugriffsrechte erlöschen sofort, und der Kunde muss unverzüglich jegliche Nutzung der NetX-Software und der NetX-Dienste einstellen und alle Kopien der NetX-Dokumentation und anderer vertraulicher Informationen von NetX, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden befinden, an NetX zurückgeben oder vernichten. Die Abschnitte 1, 2.2, 2.4, 4, 6, 7, 8, 9, 10.7 und 11 sowie alle aufgelaufenen Zahlungsverpflichtungen überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieses Vertrags aus beliebigen Gründen.
11. ALLGEMEINES
11.1 Keine Öffentlichkeitsarbeit. Keine der Parteien darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf) öffentlich schriftlich oder online auf die Art dieser Vereinbarung, auf die andere Partei oder auf die Logos, Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken der anderen Partei hinweisen. Ungeachtet des Vorstehenden darf jede Partei während der Laufzeit die andere Partei in Kundenlisten und Marketingmaterialien genau als Kunde oder Verkäufer (je nach Fall) bezeichnen.
11.2. Versicherung. Während der Laufzeit dieses Vertrages werden wir auf eigene Kosten eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen und Mindestdeckungssummen bei angesehenen Versicherern mit einem A.M. Best-Rating von mindestens A (VII) oder besser abschließen und aufrechterhalten: (i) Gewerbliche allgemeine Haftpflichtversicherung (Primär- und Umbrella-Versicherung) oder eine gleichwertige Versicherung mit Mindestdeckungssummen von 1.000.000 USD pro Ereignis und 2.000.000 USD insgesamt; (ii) Arbeiterunfall- und (ii) Arbeiterunfall- und Arbeitgeberhaftpflichtversicherung (wie vom Staat vorgeschrieben) mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 $ pro Unfall, 500.000 $ pro Krankheit und 500.000 $ pro Mitarbeiter; (iii) Berufshaftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherung für Fehler und Unterlassungen) mit einer Mindestdeckungssumme von 2.000.000 $; und (iv) Dach-/Selbstbeteiligungsversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2.000.000 $.
11.3 Einhaltung von Gesetzen. Jede Partei ist verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Bereitstellung und Nutzung (soweit anwendbar) der NetX-Dienste einzuhalten.
11.4 Abtretung. Keine der Parteien darf ihre Rechte aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf, an Dritte abtreten oder übertragen; mit der Ausnahme, dass jede Partei diesen Vertrag ohne Zustimmung an ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachfolger des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Geschäfts oder der Vermögenswerte, auf die sich dieser Vertrag bezieht, abtreten darf, sei es durch Fusion, Verkauf von Vermögenswerten, Verkauf von Aktien, Reorganisation oder auf andere Weise. Jeder Versuch einer Abtretung oder Übertragung, der gegen das Vorstehende verstößt, ist null und nichtig.
11.5 Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet im Rahmen dieses Vertrages für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegen.
11.6 Bekanntmachungen. Alle Mitteilungen, Zustimmungen und Genehmigungen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen schriftlich per Kurier, per elektronischem Fax oder per Einschreiben an die andere Partei an die in der Bestellung angegebene Adresse geschickt werden und werden bei Erhalt oder bei Ablehnung der Zustellung wirksam. Jede Partei kann ihre Adresse ändern, indem sie der anderen Partei die neue Adresse mitteilt.
11.7 Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Oregon und wird in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt, ohne Bezugnahme auf dessen Rechtswahlregeln. Die Parteien schließen ausdrücklich die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf aus.
11.8 Rechtsbehelfe. Mit Ausnahme der Bestimmungen in den Abschnitten 6 und 7 sind die Rechte und Rechtsmittel der Parteien im Rahmen dieses Vertrags kumulativ. Der Kunde erkennt an, dass die NetX-Software wertvolle Geschäftsgeheimnisse und urheberrechtlich geschützte Informationen von NetX enthält, dass jede tatsächliche oder drohende Verletzung von Abschnitt 2 oder Abschnitt 9 einen unmittelbaren, nicht wieder gutzumachenden Schaden für die nicht verletzende Partei darstellen kann, für den ein finanzieller Schadenersatz keine angemessene Abhilfe darstellen würde, und dass NetX im Falle einer solchen tatsächlichen oder drohenden Verletzung berechtigt ist, Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Wird von einer der Parteien ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung dieser Vereinbarung angestrengt, hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung ihrer Anwalts- und Gerichtskosten sowie sonstiger Inkassokosten, zusätzlich zu allen anderen Entschädigungen, die sie erhalten kann.
11.9 Verzichtserklärungen; Trennbarkeit. Alle Verzichtserklärungen bedürfen der Schriftform. Ein einmaliger Verzicht auf die Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht auf eine andere Bestimmung oder auf die Durchsetzung einer solchen Bestimmung bei einer anderen Gelegenheit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar sein, wird diese Bestimmung so geändert und ausgelegt, dass die Ziele dieser Bestimmung so weit wie nach geltendem Recht möglich erreicht werden, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
11.10 Gesamte Vereinbarung; Gegenparteien. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Absprachen und Mitteilungen, ob schriftlich oder mündlich. Diese Vereinbarung kann nur durch ein schriftliches, von beiden Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Diese Vereinbarung kann in zwei Exemplaren ausgefertigt werden. Nach der Unterzeichnung gilt jede unveränderte Reproduktion, die mit zuverlässigen Mitteln (z. B. Fotokopie, .pdf, E-Mail-Scan oder Faksimile) erstellt wurde, als Original.
